Anfang der 1970iger Jahre gründete sich der „Arbeitskreis für Ausländerfragen“, offiziell „Arbeitskreis für Fragen ausländischer Arbeitnehmer in Bielefeld“ genannt. Zum ersten Vorstand zählten Pfarrer Christian Stolze (Vorsitzender des Vorstands), die Sozialbetreuerin Frau Elejalde, die Sozialbetreuer Rocco Faiola und Spyros Katzaunos sowie – von der Stadt Bielefeld – Herr Stadtoberamtsrat Karl Lehmkühler. Fragen des Ausländerrechts, des beruflichen Niederlassungsrechts, politischer Betätigungsmöglichkeiten, der Sozialbetreuung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Fragestellungen zu Sprachkursen, zur Straffälligenhilfe, zu öffentlichen Veranstaltungen waren erste Hauptthemen des Gremiums.
Am 05. Februar 1973 beantragte der Arbeitskreis bei der Stadt Bielefeld die Bildung eines Ausländerbeirates. Die Weiterentwicklung hin zu einem Ausländerbeirat sollte der Tatsache Rechnung tragen, dass – zum damaligen Zeitpunkt – in Bielefeld ca. 21.500 ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich ihrer Familienangehörigen lebten. In der Begründung zur Bildung eines Ausländerbeirates hieß es: „Die Arbeitsleistung dieser Menschen bildet eine wichtige Grundlage für unser gesamtes Wirtschaftsleben. Die Eingliederung der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in die Arbeits- und Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist eine vordringlich zu lösende Aufgabe unserer Gesellschaft. Einen wesentlichen Beitrag hierzu hat auch die Kommunalpolitik zu leisten. Hilfen für die Eingliederung dürfen nicht nur Arbeitsplatz orientiert sein. Die ausländischen Arbeitnehmer müssen vielmehr die Gewissheit haben, dass sie in unserer Stadt als vollwertige Mitglieder akzeptiert werden. Die Beteiligung von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in der Vertretungskörperschaft der Gemeinde oder ihrer Ausschüsse ist nach der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht zulässig. Möglich und nützlich ist aber die Mitarbeit ausländischer Arbeitnehmer, und zwar in einem Ausländerbeirat, dem die Lösung der vielfältigen Probleme der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in sozialer, wirtschaftlicher, kultureller Hinsicht übertragen werden kann. Ein solcher Beirat kann, ohne die Zuständigkeiten des Rates und seiner Ausschüsse zu berühren oder deren gesetzliche Stellung einzunehmen, als verantwortliches Gremium einen wesentlichen Beitrag bei der Bewältigung aller genannten Aufgaben leisten.“ Aufgabe des Ausländerbeirates war, „zur Lösung der vielfältigen Probleme der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien auf sozialem, gesundheitlichem und kulturellem Sektor beizutragen.“ Dies sollte dabei insbesondere für die „Sicherstellung der vorschulischen Erziehung und Schulbildung der Kinder, für die Berufsausbildung, für die Versorgung mit ausreichendem Wohnraum und für eine angemessene Freizeitgestaltung“ gelten. Innerhalb dieses Aufgabenbereichs sollten dem Ausländerbeirat folgende Kompetenzen zukommen:
- Abstimmung aller Förderung des Kontakts und der vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Stellen untereinander.
- Entgegennahme von Wünschen, Vorstellungen und Anregungen genereller Art, die die ausländischen Arbeitnehmer betreffen.
- Beratung, Weiterleitung von Wünschen, Vorstellungen und Anregungen der Ausländer an die zuständigen Stellen.
- Beratung des Rates und der Verwaltung der Stadt Bielefeld sowie anderer, mit der Beratung von ausländischen Arbeitnehmern befasster Stellen.
- Untersuchung der Lage der ausländischen Arbeitnehmer in Bielefeld.
- Formulierung von Anregungen zur Lösung der Probleme für die zuständigen Stellen.
- Laufende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation der ausländischen Arbeitnehmer.
- Werben um Verständnis für die Situation der ausländischen Arbeitnehmer in Zusammenarbeit mit Presse, Rundfunk und Fernsehen.