Vom ersten Ausländerbeirat Bielefelds zur Urwahl Teil 2

Bei Bedarf sollte der Beirat Vertreter anderer interessierter Behörden, Organisationen oder Stellen als beratende Mitglieder hinzuziehen. Die Zusammensetzung war wie folgt vorgesehen:

– Je 1 Vertreter der am Ort ansässigen italienischen, jugoslawischen, türkischen, spanischen, griechischen und portugiesischen Arbeitnehmer, die von den betreuenden freien Verbänden der Wohlfahrtspflege vorgeschlagen werden sollten.

– 3 Mitglieder des Rates, ein Bürgervertreter.

– Vertreter der Verwaltung (Einwohnermeldeamt, Schulverwaltungsamt, Kulturamt, Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt, Amt für Wohnungswesen), die vom Oberstadtdirektor benannt werden sollten.

– Je ein Vertreter der Arbeiterwohlfahrt, der Inneren Mission und des Caritasverbandes.

– 1 Vertreter der Gewerkschaft(en).

– 2 Vertreter, die von der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und dem Arbeitgeberverband gemeinsam benannt werden sollten.

– 1 Vertreter des Arbeitsamtes.

„Parteien sind sich einig“. Unter dieser Überschrift berichtete die Bielefelder Neue Westfälische am 29.03.1973 darüber, übereinstimmende Meinung der im neuen Rat wieder vertretenen Parteien sei es, dass sich ein Ausländerbeirat gründen möge: Maßnahmen für ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien.

Der Rat der Stadt Bielefeld entsprach der Gründung und Einrichtung eines „Beirats für Ausländerfragen“ für Bielefeld mit einstimmigem Beschluss vom 22. August 1973. Folgende Zusammensetzung ergab sich zu Beginn (1973):

1.

Mitglieder des Rates der Stadt

– Ratsmitglied Eckhardt Günzel – SPD – (Vorsitzender)

– Sachkundiger Bürger Robert Jockusch – SPD –

– Ratsmitglied Walter Wagner – CDU –

– Sachkundiger Bürger Gerhard Rudolph – CDU –

– Sachkundiger Bürger Uwe Reisinger – FDP –

2.

Je ein Vertreter der am Ort ansässigen

italienischen, jugoslawischen, türkischen, spanischen, griechischen und portugiesischen Arbeitnehmer, die von den betreuenden freien Verbände der Wohlfahrtspflege vorgeschlagen werden

– Herr Rocco Faiola – Vertreter der italienischen Arbeitnehmer –

– Herr Ivan Vitusek – Vertreter der jugoslawischen Arbeitnehmer –

– Frau Nebahat Yilmaz – Vertreterin der türkischen Arbeitnehmer –

– Frau Dolores Camina – Vertreterin der spanischen Arbeitnehmer –

– Herr Spyros Katzaunos – Vertreter der griechischen Arbeitnehmer –

3.

Vertreter der Verwaltung (Einwohnermeldeamt, Schulverwaltungsamt, Kulturamt, Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt und das Amt für Wohnungswesen, vom Oberstadtdirektor zu benennen

– Herr Stadtoberamtmann Wilhelm König – Einwohnermeldeamt

– Herr Stadtoberamtmann Heinrich Hempelmann – Schulverwaltungsamt –

– Herr Stadtinspektor Gerd Knuth – Kulturamt –

– Herr Stadtamtmann Eberhard Lüttge – Sozialamt

– Herr Stadtsozialamtmann Dietrich Kleist – Jugendamt

– Herr Stadtoberamtmann Franz Gerstadt – Gesundheitsamt

– Herr Stadtamtmann Hans-Dieter Apel – Amt für Wohnungswesen –

4.

Vertreter der Wohlfahrtspflege (je ein Vertreter der Arbeiterwohlfahrt, der Inneren Mission und des Caritasverbandes)

– Frau Ingrid Mittelhockamp – AWO –

– Herr Manfred Schulz – Innere Mission –

– Frau Wilhelma Meyermann – Caritasverband –

5.

2 Vertreter der Gewerkschaft

– Herr Werner Dopheide – Deutscher Gewerkschaftsbund

– Herr Willi Ohm – Deutscher Gewerkschaftsbund

6.

2 Vertreter, die von der Industrie und Handelskammer, der Handwerkskammer und dem Arbeitgeberverband gemeinsam benannt werden

– Herr Wilhelm Siepelmeyer – Arbeitgeberverband Ostwestfalen-Lippe –

– Herr Wilhelm Niehaus – Arbeitgeberverband Ostwestfalen-Lippe –

7.

Ein Vertreter des Arbeitsamtes

– Herr Gerhard Hoecker

8. Ein Vertreter des Polizeipräsidenten

– ./.

9.

Weitere Vertreter

Stadt Bielefeld

– Herr Beigeordneter Bökenkamp

– Frau Bork – Amt für Familienfürsorge –

– Herrn Kronsbein

– Herr Schumacher

Ev. Sozialarbeit in Bielefeld

– Herr Pfarrer Christian Stolze

Im Jahre 1975 änderte der Rat der Stadt die Zusammensetzung des Bielefelder Ausländerbeirates und erweiterte die Zahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter der ausländischen Bevölkerung. Gleichzeitig wurde die Zahl der Behördenvertreterinnen bzw. -vertreter reduziert. Während am Anfang der verfassungsmäßige Bestand 25 Personen umfasste, waren es nun 21 Personen. Vorsitzende waren bis zur Urwahl Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger.