Vom Ausländerbeirat zum Integrationsrat

Entstehung und Entwicklung.

Die ersten Ausländerbeiräte wurden in der Bundesrepublik Deutschland Anfang der 1970iger Jahre gebildet, als die Kommunen „mehr Demokratie wagen“ wollten.

Einer dieser ersten Ausländerbeiräte Deutschlands war – 1973 – der Bielefelder Ausländerbeirat. Er war bei Integrationsfragen für die Kommunalpolitik Ansprechpartner; allerdings war seine Existenz der ausländischen Bevölkerung Bielefelds allenfalls in geringem Umfang bekannt. Dies änderte sich erst, als der Rat der Stadt 1986 die Durchführung einer Urwahl beschloss und die Ausländerinnen und Ausländer die Möglichkeit bekamen, ihre Vertreterinnen bzw. Vertreter direkt zu wählen. Vor 1986 wurden die Mitglieder des Ausländerbeirats bestellt, waren also nicht durch eine Wahl legitimiert.

Die Frage, wie die Interessenvertretung von Ausländerinnen und Ausländern auf kommunaler Ebene gewährleistet wird, wurde in den ersten Jahrzehnten bundesweit über unterschiedliche Systeme zu erreichen versucht: – Urwahl: Wahl der Vertretung durch Urwahl, wobei regional zum Teil unterschiedlich ist, wer wählen darf, d. h. aktiv wahlberechtigt ist. In einigen Städten konnten zum Beispiel auch Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber oder auch Aussiedlerinnen bzw. Aussiedler ihre Stimmen abgeben. – Benennungssystem: Benennung der Vertretung der Migrantinnen und Migranten. Unterschiedliche Einheiten der Verwaltung, mal die Verwaltungsspitze, mal kommunale Stellen für Integrationsfragen oder Integrationsbeauftragte benennen allein oder in Absprache mit Migrantinnen und Migranten Mitglieder, die über Migrationshintergrund verfügen können oder auch nicht, oder sie benennen sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner mit oder ohne Migrationshintergrund oder Akteure der Migrationsarbeit in einen Beirat. – Mischsysteme: Systeme z. B. aus einem Teil Direktwahl und einem Teil Benennung.

Dieses System wurde in NRW meist in Kombination mit der sog. Experimentierklausel des § 126 GO angewandt. Migrantinnen bzw. Migranten wurden gewählt und machten unterschiedlich prozentuale Zahlen im Gremium aus, die verbleibenden Mitglieder wurden bzw. werden benannt – meist von der Stadtspitze und Verwaltung. Zur Wahl wird aufgerufen entweder über Aufrufe in Presse, auf Wahlvollversammlungen oder es findet in den Vereinen eine Vorauswahl statt. Eine bundesweit durchgeführte Umfrage zu den Systemen, die Interessenvertretung von Ausländerinnen und Ausländern auf kommunaler Ebene zu gewährleisten, ergab, dass es im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten keinen Königsweg gibt! Kein System zeichnet sich durchweg durch eine positive Bewertung aus. Bei der Urwahl beispielsweise war bisher quer durch Deutschland eine häufig eher niedrige Wahlbeteiligung zu erkennen, was die Legitimation als gewähltes Gremium in Frage stellt.